RATGEBER · KANZLEIMARKETING
Anwaltswerbung: BRAO und BORA im Marketing
Rechtsanwälte dürfen werben – aber nicht grenzenlos. Für Website, SEO, Google Ads und Social Media müssen berufsrechtliche Vorgaben mitgedacht werden. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte aus Marketingsicht ein, ersetzt aber keine individuelle berufsrechtliche Beratung.
Was § 43b BRAO grundsätzlich regelt
§ 43b BRAO erlaubt anwaltliche Werbung grundsätzlich, stellt aber Anforderungen an Form und Inhalt. Für Marketing bedeutet das: Aussagen sollten sachlich, nachvollziehbar und nicht irreführend formuliert werden.
Die aktuelle Gesetzesfassung ist direkt beim Bundesministerium abrufbar: § 43b BRAO.
Warum BORA-Änderungen beobachtet werden müssen
Auch die Berufsordnung entwickelt sich weiter. Deshalb sollten veraltete Aussagen wie „Anwaltswerbung ist nur sehr eingeschränkt erlaubt“ nicht einfach übernommen werden. Hinweise zu aktuellen Änderungen veröffentlicht unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer. Ein Beispiel ist die jüngere Anpassung von Werberegeln in der BORA. BRAK-Hinweis ansehen.
Was das für Kanzlei-Websites bedeutet
Eine professionelle Website darf klar erklären, welche Rechtsgebiete betreut werden, welche Qualifikationen vorhanden sind und wie Mandanten Kontakt aufnehmen können. Problematisch werden eher überzogene Erfolgsversprechen, irreführende Superlative oder Aussagen, die nicht belegt werden können.
SEO und informative Inhalte
Ratgeber zu Rechtsfragen können für SEO für Anwälte sinnvoll sein. Wichtig ist, Inhalte sauber einzuordnen, nicht mit garantierten Ergebnissen zu werben und zwischen allgemeiner Information und konkreter Rechtsberatung zu unterscheiden.
Google Ads für Kanzleien
Bei Google Ads für Anwälte gelten zusätzlich die Plattformrichtlinien von Google. Anzeigen sollten deshalb sowohl technisch zulässig als auch inhaltlich mit der Kanzlei abgestimmt sein.
Praktische Leitlinie für Marketing
Wir empfehlen eine sachliche, konkrete Kommunikation: Rechtsgebiet benennen, Problem verständlich machen, tatsächliche Erfahrung und Qualifikation korrekt darstellen und klare Kontaktwege anbieten. Marketing darf überzeugend sein, ohne künstliche Garantien oder reißerische Versprechen.
Der übergeordnete Ansatz steht auf unserer Seite Marketing für Anwälte.
Kanzleimarketing sachlich und trotzdem wirksam aufbauen.
Wir entwickeln Website, SEO und Kampagnen so, dass die Kommunikation zur Kanzlei passt.